Ausschreibungsdokumente
Ausschreibungsunterlagen transnational
Österreichspezifische Regelungen
- Country-specific information sheet AT (barrierefreie Version)
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen konzentrieren:
Details zu den Themen der Ausschreibung und weiteren Anforderungen finden Sie im transnationalen Call text und den Procedures for the call.
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums (z. B. Teilnahme von external collaborators) und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call text und den Procedures for the call.
Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:
Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:
Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich.
Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 700.000,- Euro zur Verfügung.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 3.0).
Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 3.0 gilt für diese Ausschreibung:
Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor einer möglichen Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische Antragstellende (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über das „JPND electronic submission system“ auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1, pre-proposal) als auch des Vollantrags (Stufe 2, full proposal)!
Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus:
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen Antragstellenden (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Achtung: Die 1. Stufe wurde mit 5. März 2024 beendet!
Ende der transnationalen Einreichfrist für Stufe 1 (pre-proposal stage): 5. März 2024, 12:00 Uhr CET
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.
Ende der transnationalen Einreichfrist für Stufe 2 (full proposal stage): 25. Juni 2024, 12:00 Uhr CEST
Ende der nationalen Einreichfrist für Stufe 1 (pre-proposal stage): 7. März 2024, 12:00 Uhr CET via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Ende der nationalen Einreichfrist für Stufe 2 (full proposal stage): 27. Juni 2024, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
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Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Ausschreibung | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Ausschreibung | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Vollständigkeit des Antrags: Die Projektbeschreibung ist ausreichend befüllt vorhanden (Proposal-National Annex; Upload als pdf-Dokument; gilt für Kurzantrag und Vollantrag). |
Die Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument; gilt für Kurzantrag und Vollantrag). | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Die verpflichtenden Anhänge gem. Ausschreibung liegen vor. | Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) | Ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | Maximal 36 Monate | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Sprache | Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 350.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!